Volksschule Bach

cropped-cropped-Logo.png

 

Schul- und Hausordnung der VS Bach

 

Wenn ich nur darf, wenn ich soll,

aber nie kann, wenn ich will,

dann kann ich auch nicht,

wenn ich muss.

 

Wer können soll,

muss auch wollen dürfen.

 

Johann Conrad, Philosoph

(1929-2005)

Hausordnung

  1.  ALLGEMEINES

Die Rechte und Pflichten von Lehrkräften, Schulkindern sowie von Erziehungsberechtigten sind in den Schulgesetzen definiert. Diese rechtlichen Bestimmungen sind verpflichtend und müssen von allen Schulpartnern eingehalten werden.

Neben dieser verpflichtenden Grundlage, die bestimmte Bedingungen des Schulbetriebs allgemein sichert, gelten für die Volksschule Bach noch folgende standortspezifische, hausinterne Regelungen:

 Organisation – Ablauf

  1. Der Unterricht beginnt um 7.55 Uhr.
  1. Der Einlass in das Schulhaus beginnt um 7.25 Uhr. Ab diesem Zeitpunkt werden die Kinder von den Lehrkräften beaufsichtigt. Die Eltern werden ersucht, die Kinder so zeitgerecht von daheim wegzuschicken, dass sie nicht zu lange vor dem Schulhaus warten müssen, bzw. dass sie rechtzeitig zum Unterricht erscheinen.
  1. Weiters werden die Eltern gebeten, sich von ihren Kindern vor dem Schulhaus zu verabschieden und sie nach dem Unterricht auch vor dem Schulhaus wieder abzuholen.
  1. Die Aufsichtspflicht endet nach dem Unterricht. Buskinder werden im Anschluss an den Unterricht noch bis zur Abfahrt des Busses beaufsichtigt.
  1. Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände, einschließlich Parkplatz, ist verboten!
  1. Schulfremden Personen ist das Fotografieren auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet!
  1. Das Fernbleiben vom Unterricht ist am 1. Tag vor Unterrichtsbeginn telefonisch, per Schoolfox oder per Mail zu melden.
  1. Eltern müssen für Schäden, die ihr Kind mutwillig verursacht, aufkommen.
  1. Das Verwenden von Handys und elektronischen Unterhaltungsmitteln aller Art ist für SchülerInnen verboten. Die Geräte dürfen nur im ausgeschalteten Zustand mitgeführt werden. Das Einschalten und die Verwendung sind nur nach ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft gestattet. Wird gegen diese Regel verstoßen, werden die entsprechenden Geräte vom Lehrer einbehalten und müssen von den Eltern in der Schule abgeholt werden.
  1. Bei Katastrophen müssen sich Lehrkräfte und SchülerInnen an die bestehenden Anweisungen und Vereinbarungen halten.
  1. Schülerlnnen dürfen nur mit Genehmigung des Klassenlehrers das Schulhaus verlassen und vom Unterricht oder von Schulveranstaltungen nur mit dem Einverständnis der Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
  1. Lehrerlnnen und Schülerlnnen dürfen während des Unterrichts nicht aus den Klassen geholt werden.
  1. Beim Spielen auf der Grünfläche vor dem Schulhaus gibt es vor und nach dem Unterricht keine Aufsicht.
  1. Bei Schulveranstaltungen werden Kosten, Ort, Beginn und Ende bekannt gegeben. Die Teilnahme ist verpflichtend.
  1. Kann ein Schüler oder eine Schülerin an einer Schulveranstaltung nicht teilnehmen, muss der Unterricht in einer anderen Klasse besucht werden. Dies gilt auch für den Turn- bzw. Schwimmunterricht.
  1. Das unbegründete Betreten fremder Klassenräume oder des Konferenzzimmers ist nicht erlaubt.
  1. Die Schülerlnnen haben sich vor Unterrichtsbeginn im Klassenzimmer aufzuhalten und sich auf den Unterricht vorzubereiten.
  1. Während der Dauer der Volksschulzeit darf das Kind insgesamt fünf Tage aus persönlichen Gründen dem Unterricht fernbleiben. Dies ist jedoch mittels einem schriftlichen Ansuchen der Schulleitung zu melden.
  1. STANDORTSPEZIFISCHE HAUSORDNUNG

   2.1. In der Klasse

Im Klassenzimmer sollen sich alle wohlfühlen. Die Regeln für die einzelnen Klassen werden im Klassenverband gemeinsam in altersadäquater Form erarbeitet.

   2.2. In der Garderobe

Ich gehe langsam über die Stiege und nehme dabei Rücksicht auf meine MitschülerInnen. Ich stoße niemanden.

  • Im Schulhaus trage ich immer Hausschuhe..
  • In der Garderobe halte ich Ordnung. Ich hänge meine Kleidung auf und stelle meine Schuhe und Hausschuhe ordentlich auf die Schuhablage. 
  • Fundstücke werden eingesammelt und  auf der Schulbank vor dem Stiegenaufgang aufbewahrt. Nicht abgeholte Fundstücke werden am  Ende des Schuljahres für wohltätige Zwecke gespendet.

   2.3. In der Pause auf dem Schulgelände

  • Ich nutze die Zeit, um frische Luft zu tanken, mich zu bewegen und mich mit meinen Freunden zu unterhalten. 
  • In der Pause esse ich meine gesunde Jause.
  • Ich halte das Pausengelände sauber. Für den Müll gibt es geeignete Behälter.
  • Ich benütze die WC-Anlage im Erdgeschoß und halte diese sauber.

Folgende Dinge sind in der Pause auf dem Schulgelände verboten:

  • Das Klettern auf Bäume, Zäune und Fußballtore
  • Das Verlassen des Schulgeländes

   2.4. In der Pause im Schulhaus

  • Ich esse in Ruhe meine gesunde Jause  und nutze dann die Zeit, um das  WC aufzusuchen, um mich zu erholen, mich mit meine Freunden zu unterhalten oder zu spielen.
  • Die Klassentüre bleibt offen, so habe ich auch immer Kontakt mit der Lehrperson, die gerade Pausenaufsicht hat.
  • In der Klasse gelten die allgemeinen Klassenregeln, die vereinbart wurden. Ich halte mich stets daran.
  • Ich hinterlasse die WC-Anlage sauber. 
  • Ich bleibe in meinem Stockwerk.

Folgende Dinge sind im Schulhaus verboten:

  • Das Laufen und Schreien am Gang und  in der Klasse
  • Das Öffnen von Fenstern sowie das Betätigen von Jalousien in der Klasse sowie auf dem Gang.
  1. VERHALTENSVEREINBARUNGEN

Der Umgang miteinander und die Regeln für eine gute Zusammenarbeit aller Schulpartner wird in den folgende Verhaltensvereinbarungen geregelt. Diese sind Teil der bestehenden Hausordnung.

   3.1. Wir SchülerInnen:

  • Wir grüßen einander höflich, wenn wir uns im Schulhaus begegnen
  • Wir begegnen uns wertschätzend, freundlich und respektvoll
  • Wir verwenden eine höfliche Umgangssprache und pflegen eine gute Gesprächskultur
  • Konflikte lösen wir im Gespräch und nicht durch Gewalt

   3.2. Wir Eltern:

  • Wir vermitteln unseren Kindern, das Werte, Regeln und Grenzen wichtig für ein gelingendes Zusammenleben sind.
  • Wir besprechen mit unserem Kind die vereinbarten Schulregeln und unterstützen deren Einhaltung
  • Wir interessieren uns für den Schulalltag unseres Kindes und bieten ihm Unterstützung an, wo es notwendig ist.
  • Wir achten darauf, dass Hausübungen gewissenhaft erledigt werden.
  • Bei Schwierigkeiten suchen wir zuerst das Gespräch mit der Lehrkraft.
  • Wir Eltern sind eingeladen, am Schulleben teilzunehmen und dieses mitzugestalten.

   3.3. Wir Lehrkräfte:

  • Als engagiertes Lehrerteam haben wir uns zum Ziel gesetzt, die Schule als einen Wohlfühlort der Vermittlung von Wissen und Werte zu  gestalten.
  • Wir bieten bestmögliche Unterrichtsqualität durch ständige Weiterbildung und persönlichen Einsatz.
  • Besonders am Herzen liegen uns eine fundierte Elementarbildung sowie der Erwerb sozialer Kompetenzen.
  • Im Sinne moderner Pädagogik motivieren wir unsere SchülerInnen das Lernen zu lernen und begleiten sie auf dem Weg dorthin.

 

  1. MAßNAHMEN BEI VERSTÖßEN GEGEN DIE SCHUL- UND HAUSORDNUNG

Verstöße gegen die Schul- und Hausordnung werden nicht toleriert. Wer sich nicht daran hält, handelt gegen gemeinsam beschlossene  Regeln und Ziele. Ein solches Verhalten zieht Konsequenzen nach sich.

   a) Maßnahmen für die Eltern:

Eltern werden von der jeweiligen Lehrkraft, bzw. von der Schulleitung zu einem  klärenden, bzw. beratenden Gespräch eingeladen.

Das Rauchen auf dem gesamten Schulgelände, einschließlich Parkplatz, ist verboten.

   b) Maßnahmen für die SchülerInnen:

Welche Maßnahmen angewendet werden, hängt von den verschiedenen Faktoren ab.   Priorität haben pädagogische Maßnahmen, die auf Einsicht bzw. Wiedergutmachung abzielen, wie z.B. sich entschuldigen, Gespräche mit der Lehrkraft, bzw. mit der Beratungslehrerin.

Unerlaubte Gegenstände (Spielzeugwaffen, Messer, Feuerzeug, Handy,…) werden abgenommen und zu einem späteren Zeitpunkt (Unterrichtsende) zurückgegeben.

Bewusste Verunreinigung und Sachbeschädigung: Schadenserhebung durch Eigenleistung; Schadenersatz; Verständigung der Eltern.

Gültig ab dem Schuljahr 2021/22 mittels einstimmigem Beschluss des Schulforums vom 21.10.2021